44 Flugplätze in Gefahr: Abschaffung des 2. Gebührenkreises bedroht Infrastruktur
28. Mai 2025
44 Flugplätze in Gefahr: Abschaffung des 2. Gebührenkreises bedroht Infrastruktur
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) plant, den 2. Gebührenkreis nach § 27 d LuftVG Ende 2025 abzuschaffen. Für 44 Flugplätze, darunter Braunschweig/Wolfsburg, Magdeburg oder Mannheim bedeutet dies erhebliche finanzielle Herausforderungen: Sie müssten künftig alle Kosten für die Flugsicherung selbst tragen. Die German Business Aviation Association (GBAA) warnt vor ruinösen Wettbewerbsverzerrungen, Gefährdung der dezentralen Flugplatzinfrastruktur und erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden.
Flugsicherung als hoheitliche Aufgabe
Flugsicherungsdienste werden in Deutschland von zertifizierten Organisationen im Auftrag des Bundes erbracht. Während 15 Flughäfen im Bundesinteresse keine FS-Kosten tragen, wurden 44 weitere Flugplätze seit 2021 über den 2. Gebührenkreis finanziell entlastet.
Abschaffung des 2. Gebührenkreises: massive Folgen
Ab 2026 sollen die betroffenen Flugplätze die gesamten Flugsicherungskosten selbst tragen. Da dies kaum kostendeckend möglich ist, stehen viele Plätze vor ernsthaften Existenzproblemen. Besonders problematisch sind bereits getätigte Investitionen in moderne FS-Technik, deren Abschreibungen nun auf den Flugplätzen lasten.
Intransparente Entscheidung des BMDV
Die Begründung für die Abschaffung ist unvollständig: Fehlende Haushaltsmittel und angeblicher Missbrauch des 2. Gebührenkreises werden genannt, während finale Abrechnungsbescheide und Transparenz zu Kostensteigerungen fehlen. Gleichzeitig wurden nationale Regelungen nicht an internationale Standards angepasst, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Risiken
Dezentrale Flugplätze sind für die regionale Wirtschaft, Krisensicherheit und schnelle Geschäftsreisen unverzichtbar. Ihre Gefährdung erhöht Standortkosten, verschärft Fachkräftemangel und schwächt die Resilienz des Verkehrssystems.
Forderungen der GBAA
Die GBAA fordert die Beibehaltung des 2. Gebührenkreises und eine gesetzliche Verankerung der FS-Finanzierung als hoheitliche Aufgabe. Nur so lassen sich Wettbewerbsgerechtigkeit, Sicherheit, Kostentransparenz und Entbürokratisierung gewährleisten.
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