Die Bedarfsluftfahrt gehört zur Strategie
04. August 2026

Bedarfsluftfahrt muss Teil der nationalen Luftfahrtstrategie werden
Mit der Anfang Juni beschlossenen Nationalen Luftfahrtstrategie hat die Bundesregierung erstmals seit zwölf Jahren einen neuen strategischen Rahmen für die deutsche Luftfahrt geschaffen. Die GBAA begrüßt zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Luftfahrtstandorts Deutschland – sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Berücksichtigung der Bedarfsluftfahrt.
Die Strategie enthält wichtige Ansätze wie die Senkung der Flugsicherungsgebühren, den Abbau bürokratischer Hürden, die Förderung von Innovationen sowie Investitionen in nachhaltige Luftfahrttechnologien. Dennoch bleibt die Bedarfsluftfahrt im Strategiepapier praktisch unerwähnt, obwohl sie mit 748 Geschäftsreiseflugzeugen die größte Flotte Europas stellt und eine zentrale Rolle für die Anbindung des exportorientierten Mittelstands sowie strukturschwacher Regionen spielt.
Aus Sicht der GBAA bestehen insbesondere Defizite bei der politischen Anerkennung der Bedarfsluftfahrt, der langfristigen Sicherung dezentraler Flugplatzinfrastruktur sowie einer fairen Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Auch beim angekündigten Bürokratieabbau fehlen bislang konkrete Maßnahmen und Zeitpläne.
Die GBAA fordert deshalb, die Bedarfsluftfahrt als eigenständigen Bestandteil der nationalen Luftfahrtpolitik anzuerkennen und sie im angekündigten Fortschrittsbericht mit einem eigenen Kapitel zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:
- die politische Anerkennung der Bedarfsluftfahrt als systemrelevanter Bestandteil der deutschen Verkehrs- und Wirtschaftsstruktur,
- der langfristige Erhalt regionaler Flugplätze und Infrastruktur,
- ein konsequenter Bürokratieabbau,
- technologieoffene und faire Fördermaßnahmen für nachhaltige Kraftstoffe sowie
- eine stärkere Berücksichtigung der Konnektivität als wirtschaftspolitische Zielgröße.
Fazit:
Die neue Luftfahrtstrategie ist ein wichtiger Schritt für den Luftfahrtstandort Deutschland. Damit sie ihrem Anspruch gerecht wird, muss die Bedarfsluftfahrt künftig jedoch als unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtsystems stärker berücksichtigt werden.
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